Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) arbeitet daran, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates für jeden Bundesbürger und jede Bundesbürgerin barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die genannten Websites sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) nahezu vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf den Websites werden vorübergehend Inhalte, die über verschiedene Mediaplayer bereitgestellt werden, als nicht barrierefreie Inhalte nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Feedback und Kontaktangaben
Über ein Kontaktformular können der öffentlichen Stelle Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden. Nach Ausfüllen der Angaben im Kontaktformular wird ein Mailversand angestoßen, der die Anfrage an die zuständige Stelle kommuniziert.
Das Formular ist über folgende Adresse erreichbar: www.liebesleben.de/kontakt
Es steht auch am Ende dieser Erklärung zur Verfügung.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Kontaktformulars eingehenden Mitteilungen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Referat T3 "Sexuelle Gesundheit, Prävention von HIV und anderen
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: (0221) 8992-0
Fax: (0221) 8992-300
E-Mail: info@liebesleben.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. September 2020 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Websites mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde an dem Auftritt www.liebesleben.de am 06. Juli 2018 von der BIK-Beratungsstelle Hamburg nach der BITV geprüft und mit einem Ergebnis von 91,75 von 100 als gut zugänglich bewertet.
Die Anmerkungen aus dem genannten Prüfbericht von 2018 sind im Nachgang behoben worden.
Fakultative Angaben
Bei allen technischen, visuellen und redaktionellen Erweiterungen beachtet der Erklärende die Einhaltungen der aktuellen Erfolgskriterien zur Barrierefreiheit in einem höheren Maß, als es die gesetzlichen Kriterien vorgeben.
Die Einhaltung der Barrierefreiheit lässt der Erklärende in regelmäßigen Abständen von externen und internen Dienstleistern prüfen. Die Prüfberichte werden hier aufgelistet:
- Ein externer Prüfbericht der BIK-Beratungsstelle Hamburg von 2018 ist hier einsehbar.
Name und Anschrift des Erklärenden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149 - 161
50825 Köln
Deutschland
Tel.: 0221-8992-0
E-Mail: poststelle@bzga.de
Website: www.bzga.de