Das Recht auf Information über Verhütung
Jeder hat in Deutschland das Recht, sich über Verhütungsmittel zu informieren. Kinder und Jugendliche erhalten diese Informationen zum Beispiel durch die Sexualaufklärung in der Schule. Erwachsene können sich bei Beratungsstellen, bei Ärztinnen oder Ärzten informieren. Außerdem bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Broschüren und andere Materialien dazu an.
Übrigens: Jeder darf natürlich auch selbst bestimmen, ob sie oder er sich schützen möchte. Am besten sprichst du mit deiner (Sex-)Partnerin oder deinem (Sex-)Partner darüber und ihr entscheidet gemeinsam. Dabei solltest du jedoch auf deine eigenen Wünsche achten – lass dich nicht einfach überreden.
Das Recht, vor sexueller Gewalt geschützt zu werden
Jeder Mensch bestimmt über seinen Körper und entscheidet selbst, welche körperlichen Berührungen sie oder er zulassen möchte und welche nicht. Dies gilt auch für Berührungen durch Familie oder Bekannte. Wenn du von jemandem gegen deinen Willen angefasst oder zu sexuellen Handlungen gezwungen wirst, ist das sexueller Missbrauch. Sprich darüber und vertrau dich jemandem an – damit muss man nicht alleine klarkommen. Wenn du nicht weißt, wie du damit umgehen sollst, wende dich an eine Beratungsstelle. Und auch die Telefon- und Onlineberatung von LIEBESLEBEN kann dir im Zweifel weiterhelfen. Sexuelle Gewalt gibt es übrigens bei Mädchen und Frauen, aber auch bei Jungen und Männern.