Das Recht auf Aufklärung
Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht auf umfassende Aufklärung in Sachen Sexualität, sodass man gut informiert Entscheidung über die eigene Sexualität, über Gesundheit und über Beziehungen treffen kann. Das umfasst zum Beispiel auch die Sexualaufklärung in Schulen. Und auch Erwachsene können sich bei Beratungsstellen oder bei Ärzt*innen informieren. Außerdem bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Broschüren und andere Materialien dazu an.
Das Recht, vor sexueller Gewalt geschützt zu werden
Jeder Mensch bestimmt über den eigenen Körper und entscheidet selbst, welche körperlichen Berührungen man zulassen möchte und welche nicht. Denn Menschen haben das Recht, vor sexueller Gewalt, Missbrauch und Belästigung geschützt zu werden.
Wenn du von jemandem gegen deinen Willen angefasst oder zu sexuellen Handlungen gezwungen wirst, ist das sexueller Missbrauch. Sprich darüber und vertrau dich jemandem an – damit muss man nicht alleine klarkommen. Und wenn du nicht weißt, wie du damit umgehen sollst, wende dich an eine Beratungsstelle. Auch die Telefon- und Onlineberatung von LIEBESLEBEN kann dir im Zweifel weiterhelfen.
Das Recht auf Gleichbehandlung
In Deutschland sind Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität verboten. Und das in allen Lebensbereichen. Deshalb gibt es auch spezifische Gesetze, die etwa vor Konversionsbehandlungen schützen.