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Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen werden seit 2020 Angebote, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken, für Jugendliche bis 18 Jahren und für Erwachsene, deren Einwilligung einem Willensmangel unterliegt, verboten. Hier erfahren Sie mehr zu den Hintergründen des Gesetzes und den Aufgaben, die LIEBESLEBEN dadurch übernimmt.

Wie kam es zu dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen?

Vor dem Hintergrund der schädlichen Wirkungen von Konversionsbehandlungen hat der Gesetzgeber 2019 in einem umfangreichen Verfahren unter Beteiligung einer interdisziplinären sowie multiprofessionellen Fachkommission eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erstellen lassen. Diese umfasst zwei Fachgutachten aus juristischer und sexualmedizinischer Perspektive sowie Erfahrungsberichte und Stellungnahmen. Im Ergebnis wurden verschiedene Empfehlungen formuliert, die im Gesetzgebungsverfahren Mitte 2020 diskutiert wurden und schließlich zu dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen geführt haben, welches am 24. Juni 2020 in Kraft getreten ist. 

Was sind Konversionsbehandlungen und warum sind sie verboten?

Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung und/oder die geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Zahlreiche Gutachten kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Folgen solcher Pseudotherapien Ängste, Isolation und Depressionen sind, die bis zu Suizid führen können. Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die intendierte Wirksamkeit derartiger Therapien existiert dagegen nicht, vielmehr ist schon die grundlegende Annahme einer Behandlungsbedürftigkeit nicht mit internationalen Standards, etwa der WHO, vereinbar. Konversionsbehandlungen stellen somit eine Gefährdung der individuellen Gesundheit und einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar. Dies gilt zum einen hinsichtlich der schädlichen Effekte auf »behandelte« Personen. Zum anderen sind schädliche Effekte von sogenannten Konversionsbehandlungen aber auch als gesellschaftliche Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte, etwa in Form von Minderheitenstress, wirksam.

Vor diesem Hintergrund wurde Mitte 2020 das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) beschlossen, welches die Durchführung von Konversionsbehandlungen für Jugendliche bis 18 Jahren und für Erwachsene, deren Einwilligung einem Willensmangel unterliegt, verbietet; ebenso wie auch das Anbieten, Werben und Vermitteln von Konversionsbehandlungen verboten ist.

Was sind die Aufgaben für LIEBESLEBEN?

Im Rahmen einer übergeordneten Strategie, die sexuelle Gesundheit im Sinne der WHO als Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität zentral verankert, hat LIEBESLEBEN auf Grundlage des Gesetzes ein Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen und zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt eingerichtet. Dieses adressiert mehrsprachig und anonym Jugendliche, die potenziell von Konversionsbehandlungen gefährdet sind, aber auch Personen, die sich aus privaten oder beruflichen Gründen mit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität befassen oder dazu beraten, etwa Erziehungsberechtige oder psychologisch und seelsorgerisch Tätige.

Im Wesentlichen werden dadurch zwei Ziele verfolgt: Zum einen gilt es, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Erziehungsberechtigte und beruflich involvierte Personen, mit ihren teils akuten Problemstellungen zu informieren und sie zu beraten. So werden schädliche Wirkungen sogenannter Konversionsbehandlungen reduziert und akute Gefährdungen verhindert. Zum anderen wird die (Selbst-)Akzeptanz von LGBTIQ* und der Wandel gesellschaftlicher Normen unterstützt, um Diskriminierungen abzubauen, Selbstbestimmungsrechte zu stärken und nachhaltig gesundheitsförderliche Effekte zu erzielen.

Das Angebot von LIEBESLEBEN umfasst dabei verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, die sukzessive ergänzt und erweitert werden. Sie betreffen die Netzwerkarbeit und den fachlichen Austausch, aber auch Forschungsprojekte, Expertisen und Evaluierungen, um Wissen und Erfahrungen zu Konversionsbehandlungen systematisch zu erfassen. Außerdem werden zielgruppenspezifische und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergriffen, die von Social-Media-Aktivitäten und Onlineangeboten bis zu Printmaterial und Unterstützungsangeboten für Fachkräfte reichen. Kernstück ist dabei die seit Frühjahr 2022 bestehende personalkommunikative Telefon- und Onlineberatung zu Vielfalt und dem Schutz vor Konversionsbehandlungen.