Interdisziplinäre Kommission
Eltern können dem Familiengericht eine Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorlegen, um geschlechtsverändernde Maßnahmen auch ohne Einwilligung des Kindes in einem vereinfachten Verfahren möglich zu machen. Zu dieser Kommission gehören mindestens:
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt
- Eine nicht behandelnde Ärztin oder ein nicht behandelnder Arzt
- Eine Person mit psychologischer, psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung
- Eine Person, die in ethischen Fragen aus- oder weitergebildet wurde
Alle Kommissionmitglieder müssen Erfahrungen im Umgang mit inter*Kindern mitbringen. Auf Wunsch der Eltern kann die Kommission zudem eine inter* Beratungsperson einbeziehen – eine solche Einbindung von einer persönlichen Perspektive ist besonders empfehlenswert.
Ob ein Kind bei der Geburt männlich, weiblich oder divers ist, entscheiden Ärztinnen und Ärzte anhand medizinisch geleiteter Fragen. Haben Sie im Zweifel den Mut, ein inter*Kind auch wirklich dem »diversen« Geschlecht zuzuweisen oder auf die Geschlechtsangabe zu verzichten. Bei diesem Vorgehen ist das Kind in jedem Fall rechtlich vor geschlechtsverändernden Maßnahmen geschützt.
Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Entscheidungen hinreißen oder durch Angehörige unter Druck setzen – sondern beobachten Sie im Zweifelsfall die Entwicklung des Kindes und berufen Sie sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Die Eltern dürfen nur über geschlechtsverändernde Operationen entscheiden, wenn der Eingriff zu dringlich ist, um auf die selbstbestimmte Entscheidung des Kindes zu warten. Die Eltern brauchen in der Regel zur Entscheidung auch eine Genehmigung des Familiengerichts.
Die Rolle der Eltern
Die Geburt eines inter*Kindes ist nicht nur für das Kind selbst, sondern auch für die Eltern eine schwierige Situation. Die Frage nach dem Geschlecht ist eine der ersten, die jungen Eltern nach der Geburt gestellt wird. Gleichzeitig haben sich nur die wenigsten Eltern während der Schwangerschaft mit der Geburt eines intergeschlechtlichen Kindes auseinandergesetzt – auch, weil das in der Schwangerschaftsberatung oftmals keine große Rolle spielt.